Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit eine AfD- Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.
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00:00Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert
00:06rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht und wies
00:11damit eine AfD-Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Der
00:18Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch
00:24eingestuft. Mit einem Eilantrag gegen diese Einstufung hatte die Partei vor dem Verwaltungsgericht
00:31Dresden keinen Erfolg. Das Gericht entschied damals, es lägen hinrechnet tatsächliche
00:37Anhaltspunkte dafür vor, dass die Parteibestrebungen verfolge, die, Zitat, gegen die Menschenwürde
00:43bestimmter Personengruppen und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Das
00:49Oberverwaltungsgericht bestätigte nunmehr diesen Beschluss. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die
00:56AfD wurde in Sachsen bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr zweitstärkste Kraft knapp hinter der CDU.