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Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen ab

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Transkript
00:00Die AfD in Sachsen ist eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
00:05Der Landesverband der Partei scheitert vor dem Verwaltungsgericht Dresden
00:09mit einem Eilantrag gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz.
00:13Es lägen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor,
00:17dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen
00:22und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, erklärt das Gericht.
00:27Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
00:33Die Jugendorganisation Junge Alternative führte er schon vorher als gesichert rechtsextrem.
00:39In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt.
00:42Die AfD liegt in jüngsten Umfragen bei Zustimmungswerten um 30 Prozent, etwa gleichauf mit der CDU.

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