Änderungen im Jahressteuergesetz 2019
2020 gibt es neue Änderungen in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherung:
Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jobtickets werden künftig mit 25% lohnversteuert.
Elektrofahrzeuge dürfen im Jahr der Anschaffung zu 50% abgeschrieben werden und als Aufwand abgesetzt werden.
Dem Arbeitnehmer überlassene Mietwohnungen sind kein Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer mindestens 75% der Miete zahlt. Der Arbeitnehmer muss dann nichts versteuern.
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten erhöhen sich bei mehr als 8h Abwesenheit (14€), mehr als 24h Abwesenheit (28€) und für den An- und Abreisetag bei mehrtätigen Dienstreisen (14€).
Auch Fernfahrer dürfen sich freuen: jede Übernachtung im LKW darf künftig mit 8€ Pauschalbetrag angesetzt werden, wenn der Fahrer auch eine "normale" Verpflegungspauschale ansetzen könnte.
2020 gibt es neue Änderungen in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherung:
Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jobtickets werden künftig mit 25% lohnversteuert.
Elektrofahrzeuge dürfen im Jahr der Anschaffung zu 50% abgeschrieben werden und als Aufwand abgesetzt werden.
Dem Arbeitnehmer überlassene Mietwohnungen sind kein Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer mindestens 75% der Miete zahlt. Der Arbeitnehmer muss dann nichts versteuern.
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten erhöhen sich bei mehr als 8h Abwesenheit (14€), mehr als 24h Abwesenheit (28€) und für den An- und Abreisetag bei mehrtätigen Dienstreisen (14€).
Auch Fernfahrer dürfen sich freuen: jede Übernachtung im LKW darf künftig mit 8€ Pauschalbetrag angesetzt werden, wenn der Fahrer auch eine "normale" Verpflegungspauschale ansetzen könnte.
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