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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

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Transkript
00:00Kurz nach 10 Uhr ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Krasser im Wiener Justizpalast eingetroffen.
00:06Mit Spannung wurde hier am Dienstag die Urteilsverkündung des fünfköpfigen Senats des obersten Gerichtshofs erwartet.
00:13Etwas angespannt, muss ich gestehen. Aber hinter Ihnen sehen Sie die Göttin Justitia, das Wahrzeichen dieses Justizpalastes.
00:21Und daher hoffe ich sehr und erwarte mir heute Gerechtigkeit. Danke sehr.
00:27Was erwarten Sie sich?
00:30Ein gerechtes Urteil, das sollte ein aufhebendes Erstspruch sein.
00:34Fair ist ein gutes Urteil.
00:37Ein freies Urteil.
00:39Das ist natürlich das, was sich Menschen erwarten, die sich nicht zu Schulden kommen lassen haben.
00:46Kurz nach Krassers Eintreffen ist auch schon das Urteil verkündet worden.
00:50Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe von 8 auf 4 Jahre.
00:55Auch die Strafe des Ex-Lobbyisten und ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Walter Maischberger wurde auf dreieinhalb Jahre halbiert.
01:03In der Begründung des Urteils hieß es, dass dem Erstgericht Fehler unterlaufen seien.
01:08Das betrifft die Verurteilung Krassers wegen Beweismittelfälschung.
01:12Hier wird das Verfahren in der ersten Instanz wiederholt.
01:15Krasser muss dann also erneut vor Gericht.
01:18Das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahmeurteil gegen Krasser in der BUWOG-Causa wurde bestätigt,
01:25das Strafausmaß aber auf 4 Jahre Freiheitsstrafe reduziert.
01:30Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats betonte bei der Urteilsverkündung,
01:34dass die Kausen BUWOG und Terminal Tower Linz somit rechtskräftig erledigt sind.
01:41Die von der Verteidigung vorgebrachten Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin würden nicht vorliegen.
01:49Als gesichert kann gelten, dass Krasser und Maischberger demnächst eine Aufforderung zum Strafantritt ins Haus flattern dürfte.
01:57Damit sollte ein vorläufiger Schlussstrich unter einen Immobiliendeal gezogen werden,
02:02der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt hatte.

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