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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der "exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer" halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre. Die Angeklagten nahmen das Urteil regungslos entgegen.

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Transkript
00:00Kurz vor 12 Uhr ist am Dienstag im Wiener Justizpalast die Urteilsverkündung für den
00:05ehemaligen Finanzminister Kadelheinz Krasser beendet worden. Der oberste Gerichtshof hat
00:11in der Causa Buwock die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt
00:17und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer
00:24halbiert. Das bedeutet für Krasser vier statt acht Jahre Freiheitsstrafe. Damit steht Krasser
00:31die Aufforderung zum Strafantritt bevor. Ich sage zum Urteil, dass ich ganz eindeutig
00:37den Eindruck habe, dass die Richter mich offensichtlich um jeden Preis verurteilen
00:41wollten. Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich
00:49unhaltbar ist. Es stellt für mich eine massive Verletzung von allem, was für mich Recht und
00:55Gerechtigkeit ist, dar. Ich möchte sagen, ich war überzeugt, heute in das Gericht kommend
01:02einen Freispruch zu bekommen. Was ich tatsächlich bekommen habe, ist eine massive Verletzung meiner
01:09Menschenrechte und meines Lebens und ich werde daher selbstverständlich, nachdem ich unschuldig
01:16bin, meinen 16-jährigen Kampf weiterführen und werde mit dieser Causa und mit diesem
01:22Fehlurteil den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befassen. Und ich bin zutiefst
01:28überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene dann mein Recht bekommen werde.
01:35Das sind ja keine Aufschläge, die Sie in den Freispruch gedenken.
01:39Das wird offensichtlich so sein, was ich als besondere schwere beurteile, denn wenn es, wie heute geschehen,
01:50ein Fehlurteil ist und ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist und ich davon ausgehe, dass der Europäische Gerichtshof
01:57für Menschenrechte mir Recht geben wird, dann ist es natürlich ein Drama, wenn man zuvor seine Strafe
02:04einem Gefängnis verbüßen muss.
02:06Ich habe es, ehrlich gesagt, an die U3 überhaupt nicht verstanden, denn wenn Sie zugehört haben, hat das Gericht
02:12konstatiert, dass er hätte nachverhandeln müssen und hätte sozusagen diese Provision noch dazu schlagen müssen
02:19und herausverhandeln müssen. Das ist etwas völlig Neues, das hat auch das Erstgerichtsohn nicht festgestellt
02:25und das ist völlig überraschend und rechtlich aus unserer Sicht völlig falsch.
02:30Was sind die nächsten Schritte?
02:32Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg hat leider keine aufschiebende Wirkung.
02:37Es hat sich nur eins gezeigt, ich habe es in meiner Eröffnungsblätter hier ja gesagt, gehofft, dass der Verurteilungsdruck
02:44durch die lange Verfahrensdauer und durch die Öffentlichkeit nicht so groß ist, aber anscheinend war er doch zu groß.
02:51Ist es klar, wo der Herr Mag. Grasser die Haftstrafe dann verbüßen wird müssen? Wird das in Wien sein oder in Tirol?
02:57Das ist alles noch Zukunftsmusik.
03:04Auch damit muss man sich auseinandersetzen, die werden wahrscheinlich Exekution führen, aber ich sage einmal,
03:09das ist das geringste Problem im Verhältnis zur Freiheitsstrafe.
03:14Dass die Richterin nicht befangen wird?
03:17Entschuldigung, dass ich da zu lache, aber das allen Ernstes anzunehmen, dass hier kein Anschein der Befangenheit
03:24und nur darum geht es ja, gegeben ist, ist auch völlig unerträglich.
03:28Und damit wird sich Straßburg sicherlich auseinandersetzen und da bin ich eigentlich überzeugt, dass dort gewonnen wird.
03:34Auch die Strafe des Ex-FPÖ-Generalsekretärs und Lobbyisten Walter Maischberger wurde auf dreieinhalb Jahre halbiert.
03:41Es ist und bleibt ein Unrechtsurteil von der ersten Instanz getroffen, von einer befangenen Richterin.
03:49Ich bin überzeugt und ich weiß genau, dass es so ist.
03:52Ein aufgebautes Unrechtsurteil auf einer Erzählung der WKStA, die mit der Realität nichts zu tun hatte, in keinem Moment.
04:02Leider ist dieses Unrechtsurteil jetzt auch vom obersten Gerichtshof bestätigt worden.
04:09Für mich ist der komplette Glauben an den österreichischen Rechtsstaat hiermit zusammengefallen.
04:15Ich halte die Begründung für eine Provokation dieses Gerichts.
04:19Ich glaube auch, dass dem OGH offensichtlich das Image und der Gesichtsverlust einer Justiz,
04:31die in diesem Verfahren mehr als an ihre Grenzen gekommen ist, unglaubliche Fehler gemacht hat,
04:40dass die Vermeidung des Gesichtsverlustes diesem obersten Gerichtshof und seinem Senat wichtiger war,
04:49als das Schicksal der Angeklagten, die unglaubliche Dinge in den letzten 16 Jahren mitgemacht haben
04:57und die vom ersten Moment bis jetzt davon ausgegangen sind, nichts Unrechtes getan zu haben,
05:04keinen Schaden verursacht zu haben und alles, was ich empfinde, hat mit den Erzählungen
05:10und mit den Begründungen dieses Gerichts nichts zu tun.
05:14Der nächste Schritt wird der sein, dass man Urteile akzeptieren muss.
05:21Es gibt eben Fehlurteile, es hat es schon sehr oft gegeben.
05:26Es hat vor allem sehr viele Fehlurteile gegeben in Prozessen, die politische Hintergründe gehabt haben,
05:35die politisch hintertrieben waren. Das ist so ein Prozess.
05:39Das ist zu akzeptieren und der nächste Schritt wird sein, mit den Anwälten zu beraten
05:46und einen Schritt zum EGMR zu gehen, weil ich bin überzeugt,
05:52dass dieses Unrechtsurteil gegenüber dem EGMR keinen Bestand haben wird. Danke.
05:58Wie geht es für Sie, wenn Sie ins Gefängnis?
06:02So will es zumindest das Urteil sein.

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