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Ein Fünf-Richterinnen-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt. Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen. "Das ist kein Fall von schwerer, geschweige schwerster Kriminalität", stellte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig fest. Karmasin war krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend.

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