CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sieht im Fall einer CDU-geführten Regierung nach der Bundestagswahl "Bewegung" bei der Schuldenbremse. Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte Lockerungen der Schuldenbremse nicht ausgeschlossen. Wissenswertes zur Schuldenbremse im Überblick.
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00:00Die sogenannte Schuldenbremse steht seit 2011 im Grundgesetz.
00:05Sie verpflichtet Bund und Länder, Haushaltsdisziplin zu wahren.
00:09Um sie zu ändern, wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
00:13Konkret darf der Bund in normalen Zeiten maximal Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
00:22Bei einer Notlage sind höhere Schulden in begrenztem Umfang erlaubt.
00:26Eine solche Notlage könnten zum Beispiel Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Ereignisse sein, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.
00:35Das Bundeskabinett und der Bundestag müssen eine außerordentliche Notlage feststellen, damit die Schuldenbremse ausgesetzt werden kann.
00:44Dafür reicht eine einfache Mehrheit.