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  • 27.10.2021
Dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen können ab 2022 Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Welche Wirkstoffe dafür verwendet werden erklärt Michael Freissmuth, Leiter des Zentrums für Physiologie und Pharmakologie der MedUni Wien.
Kommentiert gerne auf: https://www.derstandard.at/story/2000130741603

Credit Thumbnail: imago images/Becker&Bredel

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