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In Torgau befand sich von 1964 bis 1989 der einzige geschlossene Jugendwerkhof der DDR. In diese Disziplinierungsanstalt wurden insgesamt fast 5.000 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren zur Anbahnung eines "Umerziehungsprozesses" eingewiesen. Sie hatten jedoch weder Straftaten begangen, noch gab es dafür eine richterliche Anordnung. Die häufigsten Einweisungsgründe waren Auflehnung gegen die Jugendhilfeorgane, Arbeitsbummelei, Schulschwänzen oder wiederholtes Entweichen aus dem Heim. Der maximal sechsmonatige Aufenthalt sollte bei den Jugendlichen die Bereitschaft bewirken, sich den sozialistischen Lebensnormen unterzuordnen.

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Menschen