Greta kommt als Totgeburt zur Welt und kann trotz aller menschenmöglichen Bemühungen von der Hebamme, die auch Ärztin ist, nicht wiederbelebt werden. Doch der Alptraum endet für die Ärztin noch nicht: Sie wird einige Jahre später wegen Totschlags angeklagt und das, obwohl sie alles in ihrer Macht Stehende versucht hat. Gretas Geburt ordnet den tragischen Fall ein und beleuchtet die Hintergründe.
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KurzfilmeTranskript
00:00Im Juni 2008 wird ein kleines Mädchen geboren, leblos.
00:07Seine Geburtshelferin beginnt es wieder zu beleben.
00:12Das kleine Mädchen stirbt. Seine Eltern nennen es Greta.
00:20Ich habe vergessen, dass ich in diesen vielen Jahrzehnten
00:25im Grunde an diesem Vorbehalt gegen die Art von Geburtshilfe
00:30privat, im privaten Rahmen, nichts geändert hat.
00:36Gretas Geburtshelferin ist im Schwurgerichtsprozess angeklagt
00:41wegen Totschlags. Im Strafrecht wird bei Totschlag mindestens
00:46bedingter Vorsatz angenommen. Täter oder Täterin erkennen,
00:50dass das Opfer möglicherweise sterben wird.
00:54Sie nehmen das billigend in Kauf.
00:57Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz.
01:00Das ist nicht meine Geschichte, aber ich kann da nichts
01:05gegensetzen, weil das, was ich entgegengesetzt habe,
01:09das wird im Grunde alles als falsch oder als Lüge oder Unwahrheit
01:14dargestellt und dann ist man ja schließlich machtlos.
01:17Ich war dabei und ich kann nur wahrheitsgemäß berichten.
01:24Es ist, als hätte ich mein Todesurteil erhalten.
01:28So fühlt sich das auf der anderen Seite eben an.
01:32So ist es jeden Tag.