Justin aus Leipzig bekam zu seinem 18. Geburtstag eine Zahlungsaufforderung vom Amt.
Ohne es zu wissen, hatte er schon als Minderjähriger Schulden beim Jobcenter angehäuft.
Der Grund: seine Mutter, hat Hartz IV bekommen und wurde vom Amt „überzahlt“ - hatte zu viel Geld erhalten und sollte es zurück überweisen.
Weil sie das nicht konnte, musste Justin ran - und einen Teil der Schuld beim Amt abzahlen. Viel Geld auf dem Konto hatte er nicht.
Der junge Mann ist jetzt 23, erwachsen, und immer noch wütend: „Man fühlt sich so sich irgendwie als eine Art Verbrecher – was habe ich falsch gemacht?“ Falsch gemacht hatte er nichts.
Aber die Minderjährigenhaftung griff trotzdem. So heißt die Regelung, die knapp 600.000 jungen Leuten in Deutschland einen echt miesen Start ins Erwachsenenleben beschert.
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Auch Franziska steht beim Amt noch mit etwa 2.000 Euro in der Kreide. Die heute 29-Jährige macht eine Ausbildung ,
will später in der Pflege arbeiten und hat ein Kind. Bei ihr war es der Stiefvater, der vom Jobcenter überzahlt wurde.
War es sein Fehler? Oder der vom Amt? Egal - die junge Frau muss dafür die Haftung übernehmen.
Franziska ist mit der Post von den Behörden und der Bürokratie überfordert, und öffnet die Briefe einfach nicht mehr.
Eine typische Verdrängungsmethode, die die Schulden aber nur vermehrt.
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Überzahlungen und damit auch spätere Rückforderungen kann es auch mit anderen Zahlungen geben:
wenn zu viel Kindergeld, Bafög, Heizkosten-Zuschuss oder Wohngeld in den Familien angekommen ist.
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Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Ampel-Koalition Anfang 2023 versucht, das Gesetz der Minderjährigenhaftung zu entschärfen.
Sie hat ein Schonvermögen von 15.000 Euro festgesetzt.
Nur wer so viel hat, muss zahlen. Alle anderen sind befreit. Das hört sich zunächst gut an.
Doch für die knapp 600.000 Altfälle, wie Justin und Franziska, gelten die Erleichterungen nicht. Sie müssen weiterzahlen.
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Gerade volljährig geworden und schon Schulden - unverschuldet.
Junge Erwachsene, die ihre Jugend in bescheidenen Verhältnissen verbracht haben, weil die Eltern auf Hartz IV angewiesen waren,
aber durch Fehler zu viel Geld vom Amt bekommen haben, müssen bezahlen.
Wie kann das sein und ändert sich daran etwas?
(2023)
Ohne es zu wissen, hatte er schon als Minderjähriger Schulden beim Jobcenter angehäuft.
Der Grund: seine Mutter, hat Hartz IV bekommen und wurde vom Amt „überzahlt“ - hatte zu viel Geld erhalten und sollte es zurück überweisen.
Weil sie das nicht konnte, musste Justin ran - und einen Teil der Schuld beim Amt abzahlen. Viel Geld auf dem Konto hatte er nicht.
Der junge Mann ist jetzt 23, erwachsen, und immer noch wütend: „Man fühlt sich so sich irgendwie als eine Art Verbrecher – was habe ich falsch gemacht?“ Falsch gemacht hatte er nichts.
Aber die Minderjährigenhaftung griff trotzdem. So heißt die Regelung, die knapp 600.000 jungen Leuten in Deutschland einen echt miesen Start ins Erwachsenenleben beschert.
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Auch Franziska steht beim Amt noch mit etwa 2.000 Euro in der Kreide. Die heute 29-Jährige macht eine Ausbildung ,
will später in der Pflege arbeiten und hat ein Kind. Bei ihr war es der Stiefvater, der vom Jobcenter überzahlt wurde.
War es sein Fehler? Oder der vom Amt? Egal - die junge Frau muss dafür die Haftung übernehmen.
Franziska ist mit der Post von den Behörden und der Bürokratie überfordert, und öffnet die Briefe einfach nicht mehr.
Eine typische Verdrängungsmethode, die die Schulden aber nur vermehrt.
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Überzahlungen und damit auch spätere Rückforderungen kann es auch mit anderen Zahlungen geben:
wenn zu viel Kindergeld, Bafög, Heizkosten-Zuschuss oder Wohngeld in den Familien angekommen ist.
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Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Ampel-Koalition Anfang 2023 versucht, das Gesetz der Minderjährigenhaftung zu entschärfen.
Sie hat ein Schonvermögen von 15.000 Euro festgesetzt.
Nur wer so viel hat, muss zahlen. Alle anderen sind befreit. Das hört sich zunächst gut an.
Doch für die knapp 600.000 Altfälle, wie Justin und Franziska, gelten die Erleichterungen nicht. Sie müssen weiterzahlen.
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Gerade volljährig geworden und schon Schulden - unverschuldet.
Junge Erwachsene, die ihre Jugend in bescheidenen Verhältnissen verbracht haben, weil die Eltern auf Hartz IV angewiesen waren,
aber durch Fehler zu viel Geld vom Amt bekommen haben, müssen bezahlen.
Wie kann das sein und ändert sich daran etwas?
(2023)
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