EGMR zu Whistleblowern: Öffentliches Interesse wichtiger als Schäden

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Rechte und damit den Schutz von Whistleblowern gestärkt. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter