Wer sein Fahrzeug im Parkhaus abstellt, muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Doch auch das Hausrecht des Betreibers sollten Autofahrer stets beachten. Im Parkhaus gilt auch dann die StVO, wenn kein Schild explizit darauf hinweist. Sie gilt nämlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also zum Beispiel auch im Parkhaus oder auf dem Supermarkt-Parkplatz. Ein Schild kann lediglich als Erinnerung helfen.
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