Am 22. Oktober 1960 verkündet das Schwurgericht Freiburg nach dreiwöchiger Hauptverhandlung das Urteil gegen den 23 Jahre alten Hilfsarbeiter Heinrich Pommerenke. Er wird zu sechsmal lebenslang und weiteren zeitlichen Strafen von insgesamt 140 Jahren Zuchthaus verurteilt. (Text: ARD)
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