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Wir klagen an!

In einer Klage gegen die Maskenpflicht stellt der Jura-Professor David Jungbluth klar, dass die Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine „veritable Unverschämtheit“ ist.

von Jens Wernicke

Ist die allgemeine Maskenpflicht rechtens? Nein, denn sie verstößt in vielfacher Weise gegen das Grundgesetz und setzt unveräußerliche Grundrechte außer Kraft. In einer am Mittwoch eingereichten rund 50-seitigen Klage zerlegt Jura-Professor David Jungbluth jene Passagen der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Maskenpflicht regeln. In der Klage wird deutlich: In dem Bundesland sind mit Stand 9. Mai 2020 gerade einmal 0,028 Prozent der Bürger angeblich mit Covid-19 infiziert. Rubikon veröffentlicht die nachahmenswerte Klage im Volltext.

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