Listenhunde sind solche, die auf einer Rasseliste als rassebedingt gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird.
Ihre Haltung ist je nach Bundesland eingeschränkt oder sogar verboten.
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Dobermann, Rottweiler und Bullterrier aufgeführt.
Aber auch verschiedene Mastiff- und Doggenrassen aus verschiedenen Ländern sind aufgelistet, sowie einige spanische Hunderassen.
Halter müssen in der Regel folgende Auflagen erfüllen:
Nachweis der Zuverlässigkeit und Befähigung des Halters, Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest.
Zudem gilt Zugangsverbot zu öffentlichen Veranstaltungen, Sterilisation oder Kastration, Kennzeichnung durch Tätowierung oder Chip.
Ihre Haltung ist je nach Bundesland eingeschränkt oder sogar verboten.
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Dobermann, Rottweiler und Bullterrier aufgeführt.
Aber auch verschiedene Mastiff- und Doggenrassen aus verschiedenen Ländern sind aufgelistet, sowie einige spanische Hunderassen.
Halter müssen in der Regel folgende Auflagen erfüllen:
Nachweis der Zuverlässigkeit und Befähigung des Halters, Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest.
Zudem gilt Zugangsverbot zu öffentlichen Veranstaltungen, Sterilisation oder Kastration, Kennzeichnung durch Tätowierung oder Chip.
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Tierwelt