Der Schuldspruch gegen den Amokfahrer von Graz trifft punktgenau die Erwartungen der meisten Beobachter und findet breite Zustimmung in der Bevölkerung.
Sollten Geschworene in ihre Urteilsfindung überhaupt noch Gutachten berücksichtigen, wenn völlig widersprüchliche wie beim Fall des Amokfahrers vorliegen? Oder sollten im Gegenteil allein psychiatrische Gutachten die Schuldfrage entscheiden?
Sollten Geschworene in ihre Urteilsfindung überhaupt noch Gutachten berücksichtigen, wenn völlig widersprüchliche wie beim Fall des Amokfahrers vorliegen? Oder sollten im Gegenteil allein psychiatrische Gutachten die Schuldfrage entscheiden?
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