Vier Jahre Haft für Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning

  • vor 9 Jahren
Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für den 94-Jährigen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Gröning war wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Juden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt.

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