Ratgeber BU: Die ärztliche Schweigepflicht

  • vor 11 Jahren
http://www.mylifedirekt.de

Die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht bedeutet, dass ein Arzt Auskünfte zum Gesundheitszustand der versicherten Person erteilen darf. Das ist u.a. beim Abschluss einer BU-Versicherung notwendig.

Bei der BU-Versicherung von myLifedirekt ist es möglich zwischen Pauschal- und Einzelentbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu wählen.

Pauschal heißt: Alle notwendigen Ärzte, Krankenhäuser, etc. können zur Risikoeinschätzung oder Leistungsprüfung befragt werden. Ohne erneutes Einverständnis der versicherten Person.

Bei der Einzelentbindung muss der Versicherer sich vor jeder Anfrage das schriftliche Einverständnis der versicherten Person geben lassen. Was ist Ihnen lieber?

Erfahren Sie mehr! Das ganze Leistungspaket unserer BU-Versicherung finden Sie unter http://www.mylifedirekt.de

myLifedirekt bei Facebook: http://on.fb.me/11GDPMn

Category

🗞
News

Empfohlen