Pornografie in der DDR

  • vor 8 Jahren
An Zeitungskiosken im Arbeiter- und Bauernstaat DDR gab es wenig zu entdecken für Voyeure. Keine bunten Busenwunder. Im Inneren einschlägiger Druckerzeugnisse ging es zwar etwas offener “zur Sache”, dennoch gab es nicht allzu viele nackte Tatsachen zu entdecken. Und selbst die wenigen, eher verschämten Aktfotografien, die beispielsweise im “Magazin” zu bestaunen waren, reichten jenen, die nach mehr verlangten, nicht aus. Auch die weit verbreitete FKK-Bewegung hatte mit “entfesseltem Sex” wenig zu tun. Der Bedarf an Pornografie hörte auch im real existierenden Sozialismus nicht auf, die Fantasie der Leute zu beflügeln; und wie bei allen anderen Mangel-Erscheinungen erwiesen sich die DDR-Bürger auch bei der “sexuellen Reizbeschaffung bzw. -bewältigung” als sehr erfinderisch. Da es faktisch keine entsprechenden Erzeugnisse zu kaufen gab, machten sich einige geschäftstüchtige Fotografen und Amateurfilmer daran, “Schlüpfriges” selbst zu kreieren bzw. zu importieren. § 125 Verbreitung pornografischer Schriften: Wer pornografische Schriften oder andere pornografische Aufzeichnungen, Abbildungen, Filme oder Darstellungen verbreitet oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich macht, sie zu diesem Zwecke herstellt, einführt oder sich verschafft, wird mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Strafgesetzbuch der DDR

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