20121129-M-Rudolf-U

  • vor 11 Jahren
Lebenslänglich bekam nun Rudolf Uhl dafür, dass er in Dachau einen Staatsanwalt erschoss. Natürlich ging die Justiz nicht darauf ein, weshalb er die Notwendigkeit sah aus Hass auf den Richter und Staatsanwalt zu schissen. Artikel 20 Abs 4 des GG hat nur auf dem Papier Gültigkeit. .