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  • 7.4.2025
Verbote an Ostern: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich

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Transkript
00:00Ostern ist eine Zeit der Traditionen, doch einige davon können teuer werden.
00:09Weidenkätzchen, die in der katholischen Kirche zur Weihe am Palmsonntag genutzt werden, stehen
00:13unter Naturschutz.
00:15Vom 1.
00:16März bis 30.
00:17September dürfen keine Zweige abgeschnitten werden, da sie Vögeln und Insekten als Brutort
00:21und Nahrungsquelle dienen.
00:23Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet
00:27werden.
00:28Ein weiteres Highlight der Osterzeit ist das Osterfeuer.
00:31Doch Vorsicht!
00:32Ein Feuer ohne Genehmigung kann teuer werden.
00:36Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen, wenn Brand- und Umweltvorschriften missachtet werden.
00:40Auch beim Grillen ist Vorsicht geboten, denn in bestimmten Bereichen ist offenes Feuer
00:45verboten.
00:46Die Höhe der Strafen variiert je nach Bundesland.
00:50Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, an dem das Tanzen verboten ist.
00:54Clubbesitzer und Veranstalter, die dennoch Partys veranstalten, riskieren Bußgelder
00:58von bis zu 1.500 Euro.
01:01Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend geahndet.

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