Verfassungsgericht kippt neues Wahlrecht offenbar teilweise

  • vor 3 Monaten
Das Bundesverfassungsbericht hebt das neue Wahlrecht offenbar teilweise auf. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz, wie aus einer schriftlichen Fassung des Urteils hervorgeht, die kurzzeitig im Internet im Umlauf war.

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00:00Das Bundesverfassungsgericht hebt das neue Wahlrecht offenbar teilweise auf.
00:06Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem
00:12Grundgesetz, wie aus einer schriftlichen Fassung des Urteils hervorgeht, die nach Medienberichten
00:18kurzzeitig im Internet im Umlauf war.
00:21Die Grundmandatsklausel lässt eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit 5%
00:28der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.
00:34Nur dank dieser Klausel kam Die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke
00:41in den Bundestag.
00:43Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition soll den Bundestag verkleinern.
00:49Abgeschafft werden sollen dabei Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel.
00:55Besonders betroffen davon wären CSU und Linkspartei, die gegen das Vorhaben vor das
01:01Bundesverfassungsgericht gezogen sind.
01:04Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil zum neuen Wahlrecht am Vormittag verkünden.

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