AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

  • vor 8 Tagen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten.

Empfohlen