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Sie warten seit fast 20 Jahren auf Gerechtigkeit: Frauen, die in der DDR geschieden wurden und lange Hausfrau waren. Heute sind sie arm, denn anders als vergleichbare Frauen aus dem Westen haben sie keinen Anspruch auf entsprechende Rentenzahlungen.

In der Bundesrepublik garantiert der Versorgungsausgleich seit 1977 im Falle einer Scheidung eine faire Rentenberechnung für die gemeinsamen Ehejahre. In der DDR hingegen musste kein Mann seine Rente mit seiner Ex-Frau teilen. Denn einen solchen Ausgleich gab es in der DDR nicht - der Staat sprang ein.

Nach der Wende versprachen Politiker mehrerer Regierungsparteien eine Lösung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu finden. Aber zu einer gesetzlichen Neuregelung kam es bis heute nicht. Das Ergebnis: Rund 400.000 Frauen, die noch heute Opfer der Wiedervereinigung sind, müssen unterhalb der Armutsgrenze leben. Bis heute kämpfen sie darum, dass die Politik etwas für sie tut. Nun verspricht die FDP Besserung. Doch im Koalitionsvertrag warten neue Enttäuschungen.
(2009)

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