• vor 5 Jahren
Das deutsche Rentenversicherungssystem basiert auf dem Solidarprinzip und dem Äquivalenzprinzip.

Das bedeutet, dass die gezahlten Leistungen äquivalent zu den gezahlten Beiträgen sind.
Da die Bevölkerung jedoch immer älter wird, reichen die eingezahlten Beiträge nicht aus, um die Auszahlungen zu decken.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Änderungen beschlossen:
Von 2018 bis 2024 wird die "Zurechnungszeit" allmählich von 62 auf 65 angehoben, sodass die Erwerbsminderungsrente später aufgezahlt wird.

Bis 2025 sollen zudem die Rentenwerte in Ostdeutschland auf Westniveau angehoben werden.

Auch die betriebliche Altersvorsorge wurde überarbeitet und soll besser gefördert werden.

Die Bundesregierung hofft, dass durch diese Maßnahmen die Armut im Alter vermindert wird.
Denn bisher ist es notwenig, eine eine private Vorsorge zu haben, um im Alter gut von seiner Rente und seinen Ersparnissen leben zu können.

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