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Bereits seit Jahresbeginn bietet BMW Motorrad mit dem X2City ein Elektrokleinstfahrzeug an, das entspanntes, emissionsfreies Cruisen auf öffentlichen Straßen durch die City und auch auf Fahrradwegen legal ermöglicht. BMW Motorrad hatte für den X2City vorab eine entsprechende Sondergenehmigung erhalten, die bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Verordnung ihre Gültigkeit behält.

Nach Inkrafttreten der Verordnung wird diese Sondergenehmigung für den X2City hinfällig. Die wichtigsten Änderungen betreffen dann das Mindestalter, welches von bislang 15 auf 14 Jahren sinkt und damit verbunden auch der Entfall der Notwendigkeit eines Führerscheins. Technisch bleibt der BMW Motorrad X2City identisch. Für heutige X2City Besitzer oder solche, die die Einführung der neuen Verordnung nicht mehr abwarten wollen, entstehen keine Zusatzkosten. Auch an der Zulassung ändert sich nichts, der Versicherungsschutz bleibt unverändert erhalten und das kleine selbstklebende Versicherungskennzeichen behält seine Gültigkeit.

Für die ersten 2.000 verkauften BMW Motorrad X2City in Deutschland übernimmt BMW Motorrad die Versicherungskosten für ein Jahr. Das Tragen eines Fahrradhelms ist beim BMW Motorrad X2City zwar keine Pflicht, wird aber unbedingt empfohlen.

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