Richter muss Fixierung von Patienten anordnen

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Ein Psychiatrie-Patient kann er in vielen Bundesländern bislang auf Anordnung eines Arztes ans Bett fixiert werden. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge muss dies künftig ein Richter anordnen, zumindest dann, wenn die freiheitsentziehende Maßnahme länger als eine halbe Stunde dauert.

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