Abriss der Trasse der Ybbstalbahn im Bereich Ofenloch, 12.3.2014
Eine angemeldete Demonstration wurde zur Blockade der Abrissarbeiten.
Begründung: Es muss derzeit angenommen werden, dass eine falsche Rechtsgrundlage zur Bewilligung der Abtragungsarbeiten der Gleise angewendet wurde.
Es muß auf raschesten Wege geklärt werden, wer für die Abrissrbeiten die Haftung zu übernehmen hat. Da die Gleise weiterverwendet werden sollen, scheint eine Bauanzeige bei der BH alleine nicht rechtskonform zu sein. Da die Schienen laut Auskunft der NÖVOG weitere Verwendung finden sollen, ist dies kein Abriss im herkömmlichen Sinne sondern bringen das Eisenbahngesetz zurück ins Spiel.
Mit der Anzeige von Frau Susanne P. sind nun die Behörden in Land und Bezirk gefordert, entsprechend den Gesetzen amtszuhandeln.
Eine angemeldete Demonstration wurde zur Blockade der Abrissarbeiten.
Begründung: Es muss derzeit angenommen werden, dass eine falsche Rechtsgrundlage zur Bewilligung der Abtragungsarbeiten der Gleise angewendet wurde.
Es muß auf raschesten Wege geklärt werden, wer für die Abrissrbeiten die Haftung zu übernehmen hat. Da die Gleise weiterverwendet werden sollen, scheint eine Bauanzeige bei der BH alleine nicht rechtskonform zu sein. Da die Schienen laut Auskunft der NÖVOG weitere Verwendung finden sollen, ist dies kein Abriss im herkömmlichen Sinne sondern bringen das Eisenbahngesetz zurück ins Spiel.
Mit der Anzeige von Frau Susanne P. sind nun die Behörden in Land und Bezirk gefordert, entsprechend den Gesetzen amtszuhandeln.
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